Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. So führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Brände führen bekanntlich oft zu schweren Personen- und Sachschäden.
Die Brandursachen sind vielfältig: z.B. technische Defekte, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung.
Neben den unmittelbaren Brandschäden treten gerade bei Wirtschaftsunternehmen Folgeschäden ein, die oft unterschätzt werden, wie zum Beispiel finanzielle Verluste durch erlittene Marktverdrängung, Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, eingebüßtes Vertrauen bei Kunden, Prestigeverlust in der Öffentlichkeit, zivil- und strafrechtliche Prozesse bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.
Wer eine Feuerversicherung oder eine Versicherung abschließen will, um seinen Betrieb vor Unterbrechung zu schützen, muss mit strengeren Anforderungen an die betriebliche Sicherheit rechnen. Das gilt gerade für besonders brandgefährdete Unternehmen. Immer häufiger haben die Risikoprüfer der Versicherer aufgrund der Erfahrungen aus Schadenfällen am vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen. Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können spürbare Prämienreduzierungen erreichen.
Weiter ist der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren bedeutend. Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“
Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar. Werden Sie den Anforderungen und Ihrer Verantwortung zur eigenen Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten gerecht.
Für Unternehmer besteht Feuerlöscher-Pflicht: Spätestens alle zwei Jahre ist sachkundige Prüfung vorgeschrieben!
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig – mindestens jedoch alle zwei Jahre – sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen Bürobetrieb handelt. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst.
Potenziell durch einen Brand gefährdet ist nach den Erfahrungen des Verbandes praktisch jeder Unternehmensbereich – Produktions- und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude. Als Brandursache wird in vielen Fällen menschliches Fehlverhalten ermittelt. Aber auch dauerhaft im Stand-By-Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer und Drucker stellen eine oft unterschätzte Gefahr dar. Das gilt vor allem, wenn ihre Lüftungsschlitze durch Papier oder Akten verdeckt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da die Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen so schnell Schwel- oder Kabelbrände, die sich zu einem Vollbrand ausweiten und das gesamte Gebäude erfassen können.
Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um den Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen – noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.